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Montag, 7. Oktober 2024

Björn Erhard: Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft für Apotheken

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Sarstedt (ots) –

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind Apotheker bei der Wahl der geeigneten Rechtsform oft unsicher. Nur selten denken sie über die Möglichkeit nach, eine eingetragene Genossenschaft zu gründen. Welche Vorteile eine Genossenschaft für Apotheker bietet, erfahren Sie im Folgenden.

Apotheker sind laut Gesetz dazu verpflichtet, ihr Unternehmen entweder als eingetragener Kaufmann, als Einzelunternehmen oder als offene Handelsgesellschaft zu führen. Diese Rechtsformen sind allgemein bekannt. Weniger bekannt ist, dass viele Apotheken zusätzlich einen pharmazeutischen Großhandel integriert haben, der auf den ersten Blick nicht offensichtlich ist. Dieser Großhandel, der oft im Hintergrund agiert und über eigene Mitarbeiter verfügt, kann mitunter beträchtliche Umsätze generieren. Wenn jedoch die Bezahlung für gelieferte Medikamente ausbleibt, kann das schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Es ist daher besonders wichtig für Apotheker, das, was sie sich im Laufe ihres Lebens aufgebaut haben, in einem passenden Rechtskonstrukt zu schützen. Eine Möglichkeit hierfür könnte die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft sein. „Generell kann jedes Unternehmen als Genossenschaft geführt werden, solange keine gesetzlichen Vorgaben dagegensprechen“, erklärt Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e. V. „Auch kann eine Vielzahl von Rechtsformen nach den Regeln und Vorgaben des Umwandlungsgesetzes in eine Genossenschaft umgewandelt werden. Das hat zahlreiche Vorteile, wenn es um Vermögensabsicherung, Steuern und Nachfolgeregelung geht.“

„Diese Aspekte gelten grundsätzlich auch für Apotheker, die zusätzlich einen pharmazeutischen Großhandel betreiben und ihn als Genossenschaft führen möchten“, fährt der Experte für Genossenschaften fort. „Allerdings ist die Lage hier etwas komplexer, da für Apotheker spezifische gesetzliche Vorschriften und sonstige regulatorische Anforderungen gelten. Um sicherzustellen, dass ihre Pläne mit den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar sind, ist es für Apotheker unerlässlich, rechtliche Beratung einzuholen.“ Björn Erhard bietet genau diese Art von Beratung an: Als erfolgreicher Unternehmer war er lange auf der Suche nach einer Möglichkeit, sein Unternehmen sicher und steuerfrei an seine Kinder zu übergeben. Während er sich mit der Rechtsform der Genossenschaft auseinandersetzte, erkannte er sofort ihr Potenzial. Heute unterstützt der Unternehmensberater Genossenschaften in ihrer Gründungsphase und begleitet sie auf ihrem Weg zum Erfolg. Darüber hinaus setzt er sich dafür ein, die Vorteile der Genossenschaft in Unternehmerkreisen bekannter zu machen. Das gilt auch für Apotheker, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur selten überhaupt über die Möglichkeit nachdenken, eine eingetragene Genossenschaft zu gründen.

Große Flexibilität und effektive Absicherung

Eine eingetragene Genossenschaft kann Apothekern, die zusätzlich einen pharmazeutischen Großhandel integriert haben und damit über 75.000 Euro jährlich erwirtschaften, eine ganze Reihe von Vorteilen bieten. Ganz oben auf der Liste steht zweifellos die Möglichkeit, Steuern einzusparen. Die dadurch freigesetzten Mittel können anschließend in andere Dinge investiert werden. Zudem macht eine Genossenschaft es möglich, das persönliche Vermögen und das Unternehmen selbst in sensiblen Situationen wie Erbschaft oder Scheidung effektiv abzusichern.

„Im Wesentlichen lässt sich eine Genossenschaft als eine Fusion zwischen einem Verein und einer GmbH beschreiben“, erklärt Björn Erhard. „Im Vergleich zu anderen Unternehmensformen ist sie jedoch sehr viel flexibler. Diese Flexibilität zeigt sich zum Beispiel in der Möglichkeit, die Genossenschaft jederzeit mit einer anderen Struktur zu verknüpfen. Auch ist es möglich, die Mitarbeiter an der Genossenschaft zu beteiligen und sie so an das Unternehmen zu binden – eine Win-win-Situation für beide Parteien.“

Björn Erhard über Vermögensschutz und Anonymität

Hinzu kommt, dass Genossenschaften verschiedene Mechanismen zum Schutz des Vermögens implementieren. So ist der Wert des Unternehmens bei einer Genossenschaft von den Gesellschaftern entkoppelt. Folglich kann im Ernstfall lediglich der Geschäftsanteil des einzelnen Mitglieds gepfändet werden.

„Außerdem bieten Genossenschaften ihren Mitgliedern die Möglichkeit, vollkommen anonym zu bleiben und ihre Privatsphäre zu schützen“, sagt Björn Erhard. „Die Mitgliederliste bleibt vertraulich – stattdessen werden nur die Gesamtzahl der Mitglieder und die Anzahl der Anteile öffentlich bekannt gegeben. Das ist in einer Zeit, in der persönliche Informationen leichter zugänglich sind denn je, ein echter Pluspunkt.“

Expertenwissen für eine erfolgreiche Gründung

Um die Vorteile der eingetragenen Genossenschaft voll ausschöpfen zu können, ist es wichtig, einige essenzielle Punkte zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für Apotheker, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eine besondere Absicherung benötigen. Zwar ist es theoretisch möglich, die Gründung eigenständig anzugehen, doch um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, ist umfassendes Expertenwissen nötig. Speziell in den ersten beiden Jahren nach der Gründung empfiehlt es sich für Apotheker daher, eine professionelle Betreuung von Experten wie Björn Erhard in Anspruch zu nehmen.

„Eine Genossenschaft ähnelt einem Verein: So müssen zum Beispiel Beschlüsse gefasst und Versammlungen abgehalten werden“, betont Björn Erhard. „Zudem ist es unerlässlich, stets auf dem neuesten Stand zu sein und über die aktuellen Gesetze Bescheid zu wissen. Wir unterstützen Gründer in allen Formalitäten – von der Satzungserstellung über das Förderkonzept bis hin zur Liquiditätsplanung. Dadurch gewährleisten wir, dass alles reibungslos und gesetzeskonform verläuft. Interessant ist dieses Angebot für alle Apotheker mit integriertem pharmazeutischem Großhandel, die die Vorteile der Genossenschaft voll ausschöpfen möchten. Mit unserer Arbeit erleichtern wir ihnen den Zugang zu dieser Unternehmensform – und klären zugleich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf. Zudem stellen wir ihnen die notwendigen Werkzeuge, die Ressourcen und das erforderliche Expertenwissen zur Verfügung, die benötigt werden, um positive Veränderungen anzustoßen.“

Sie möchten Ihre Apotheke durch die Gründung einer Genossenschaft effektiv und nachhaltig absichern und sich dabei von einem erfahrenen Experten unterstützen lassen? Dann melden Sie sich jetzt bei Björn Erhard (https://xn--bjrnerhard-fcb.de/) und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch!

Pressekontakt:
Erhard Media eG
Vertreten durch: Björn Erhard
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Ruben Schäfer
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Original-Content von: Erhard Media eG, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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