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Dienstag, 15. Oktober 2024

Für mehr finanzielle Planungssicherheit: Soufian El Morabiti und Karl-Heinz Jörger verraten, wie Unternehmen auch 2024 hohe Steuernachzahlungen vermeiden

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Düsseldorf (ots) –

Ein Brief reicht und schon gerät die wirtschaftliche Stabilität des eigenen Unternehmens in Schieflage: Nicht selten haben speziell kleine und mittelständische Firmen nicht auf dem Schirm, welche Steuernachzahlungen ihnen womöglich drohen – vermeidbar wäre das allemal. Was also können sie proaktiv unternehmen, um ihre Belastungen dabei zu minimieren?

Nicht selten überkommt Unternehmer ein Gefühl der Beklemmung, wenn sie ein unerwartetes Schreiben des Finanzamts erhalten: So führt eine geforderte Steuernachzahlung oftmals zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, die, abhängig von der Höhe des Betrags, sogar existenzbedrohend sein können. Dies betrifft besonders Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler. „Viele Unternehmer bereiten sich nicht adäquat auf Steuernachzahlungen vor, obwohl diese ein Teil der beruflichen Realität sind. Man muss sich heutzutage einfach von Beginn an sorgfältig mit dieser Thematik auseinandersetzen und intelligente Steuerstrategien entwickeln, um nicht in finanzielle Engpässe zu geraten oder gar seine gesamte Existenz zu gefährden“, betont Soufian El Morabiti, Head of Tax bei GoldmanTax – Die Steuerkanzlei.

„Das deutsche Steuerrecht enthält viele legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren – wir helfen Unternehmen dabei, diese vollständig auszuschöpfen“, fügt Karl-Heinz Jörger, einer der erfahrensten Steuerberater Deutschlands, hinzu. So entwickeln die Experten von GoldmanTax individuelle Steuerkonzepte für kleine und mittelständische Firmen – vergleichbar mit jenen Modellen, die bei großen Konzernen bereits Standard sind. Weil insbesondere das Steuerrecht für Laien aufgrund seiner Komplexität grundsätzlich äußerst schwer verständlich ist, steigt auch die Nachfrage nach entsprechender Unterstützung rasch an. Soufian El Morabiti und Karl-Heinz Jörger entwickeln ihre Konzepte daher kontinuierlich weiter und beobachten die Entwicklungen in diesem Bereich genau: Was sie in diesem Kontext speziell für das Jahr 2024 empfehlen, um hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden, erfahren Sie hier.

1. Als Einzelunternehmer zu einer steuerlich optimierten Rechtsform

Wer als Einzelunternehmer gewerblich tätig ist und einen Jahresgewinn von über 100.000 Euro erzielt, sollte bis zum 31.08.2024 eine steuerfreie Umwandlung seines Einzelunternehmens in eine GmbH in Betracht ziehen. Diese Umstrukturierung kann auch rückwirkend um bis zu acht Monate erfolgen. Dadurch wird der Gewinn von 2024 anstelle der Einkommensteuer der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterworfen. Dies ermöglicht potenzielle Steuereinsparungen von bis zu 20 Prozent und senkt die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer erheblich.

2. Auch als Personengesellschaft eine Umwandlung in Betracht ziehen

Im Jahr 2024 können auch Personengesellschaften, wie GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG, von einer steuerfreien Umstrukturierung in eine GmbH profitieren. Durch diese Maßnahme wird anstelle der Einkommensteuer die Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig. Diese Umwandlung bietet erhebliche steuerliche Vorteile und kann hohe Nachzahlungen vermeiden. Für Gewinne, die reinvestiert oder als Rücklagen verwendet werden sollen, erweist sich dieser Schritt als besonders vorteilhaft. Auch hier ist eine rückwirkende Anwendung bis zum 31.08.2024 möglich, um steuerliche Belastungen zu minimieren.

3. Anpassung von Geschäftsführergehältern

Viele Unternehmer, deren Unternehmen in den letzten Jahren – verstärkt durch die Corona-Jahre – ein deutliches Wachstum erfahren haben, haben ihre Geschäftsführergehälter entsprechend erhöht. Für das Jahr 2024 sollte überprüft werden, ob die Höhe dieser Gehälter noch angemessen ist. So könnte durchaus eine erneute Anpassung notwendig sein, um hohe Einkommensteuernachzahlungen zu vermeiden.

4. Jahresabschlussoptimierung

Auch im Zuge der Jahresabschlusserstellung ist eine Optimierung unerlässlich: Dabei ist es ratsam, die Bewertungen in enger Abstimmung mit einem Steuerberater zu analysieren und mögliche Wertminderungen, die 2024 anfallen könnten, zu identifizieren. Zusätzlich ist es wichtig, alle Geschäftsrisiken zu evaluieren und zu prüfen, ob für das Jahr 2024 entsprechende Rückstellungen im Jahresabschluss berücksichtigt werden sollten, um auch dadurch Vorauszahlungen zu minimieren.

5. Nutzung der Inflationsprämie

Bis zum 31.12.2024 haben Unternehmer die Möglichkeit, die Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro für jeden Angestellten zu beanspruchen. Diese Prämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wodurch der Brutto- dem Nettobetrag entspricht. Insbesondere für Unternehmer, die in mehreren Betrieben tätig sind, lohnt es sich, die Nutzung dieser Prämie zu überprüfen – schließlich bietet die Inanspruchnahme nicht unerhebliche finanzielle Vorteile, da ansonsten theoretisch 6.000 Euro brutto aufgewendet werden müssten, um dieselben 3.000 Euro netto auszuzahlen.

6. Investitionsabzugsbetrag

Unternehmer haben 2024 außerdem die Möglichkeit, für geplante Investitionen der nächsten drei Jahre den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen. Diese steuerliche Besonderheit ermöglicht es, bereits geplante Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 200.000 Euro steuerlich geltend zu machen – und im entsprechenden Bedarfsfall hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden.

7. Degressive Abschreibung und Wachstumschancengesetz

Aufgrund des Wachstumschancengesetzes haben sich neue Abschreibungsmöglichkeiten ergeben, insbesondere die degressive Abschreibung. Unternehmer sollten in Rücksprache mit ihrem Steuerberater prüfen, inwieweit sie von der degressiven AFA und anderen Möglichkeiten aufgrund des Wachstumschancengesetzes Gebrauch machen können, um auch hier eine hohe Steuernachzahlung zu vermeiden und die Steuerlast zu senken.

Sie wollen die intelligenten Steuerstrategien erfolgreicher Konzerne auch in Ihre Firma implementieren und somit das Risiko hoher Steuernachzahlungen minimieren? Dann melden Sie sich jetzt bei GoldmanTax – Die Steuerkanzlei (https://www.goldmantax.de/) und fragen Sie eine unverbindliche Erstberatung an!

Pressekontakt:
Ruben Schäfer
E-Mail: redaktion@dcfverlag.deGMT Steuerberatungsgesellschaft mbH
www.goldmantax.de
info@goldmantax.de
Original-Content von: GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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