Berlin (ots) –
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird ein entscheidender Schritt in Richtung der klimapolitischen Ziele gemacht. Allerdings fühlen sich viele Haus- und Wohnungseigentümer verunsichert: Was ist Pflicht und was ist nicht länger erlaubt? Welche Fördermittel gibt es? Bei diesen Fragen hilft Sebastian Dittmar, Schornsteinfegermeister in Berlin und Experte für Energieausweise und technische Feuerungsanlagen. Was genau bei dem Heizungsgesetz 2024 zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Die Energiewende ist ein zentrales Anliegen der Regierung: Immer mehr Maßnahmen werden getroffen, um klimapolitische Ziele zu erreichen. Deswegen gilt seit dem 1. Januar 2024 das Gebäudeenergiegesetz, welches regelt, dass jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss. Bisher heizt jeder Zweite mit Erdgas, ein Viertel der Haushalte mit Heizöl – eine kollektive Umstellung ist damit unvermeidbar. Doch was bedeutet das für Haus- oder Wohnungseigentümer? Welche alternativen Heizoptionen gibt es? Dürfen defekte Öl- oder Gasheizungen nun nicht mehr repariert werden? Und wie lassen sich all die Kosten bewältigen? „Die Sorgen der Eigentümer sind absolut berechtigt, denn ohne fachliches Know-how ist es schwierig, sich im Meer aus Alternativen und den möglichen Fördermaßnahmen zurechtzufinden“, erläutert Sebastian Dittmar, Experte für Brandschutz, Energieeinsparung und Umweltschutz.
„Genau dabei können Schornsteinfeger, die als erfahrene Berater fungieren, die fehlende Sicherheit bieten und einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen“, fährt der Schornsteinfegermeister und Experte für Altbauten fort. Nach fast zehn Jahren im Ehrenamt machte sich Sebastian Dittmar 2014 als Schornsteinfegermeister selbstständig und unterstützt heute seine Kunden bei der schnellen und komplikationsfreien Errichtung und Inbetriebnahme moderner Feuerungsanlagen sowie bei der Ausstellung von Energieausweisen mit förderfähigen Verbesserungsmöglichkeiten. Als einer der gefragtesten Ansprechpartner in den Bereichen Brandschutz, Energieeinsparung und Umweltschutz in Berlin bietet er seinen Kunden die nötige Beratung, um sie auf Änderungen wie das „Heizungsgesetz“ 2024 vorzubereiten.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was Hauseigentümer unbedingt wissen müssen
Rund drei Viertel der Heizungen in Deutschland werden noch mit Erdgas oder Heizöl betrieben. Um diese Abhängigkeit zu verringern, regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 1. Januar 2024 verbindlich den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen und legt auch Energiestandards für Dächer, Fenster und gedämmte Wände fest. Das Ziel: eine planbare, kostengünstige und stabile Wärmeversorgung. Dies stärkt den Klimaschutz, reduziert die Abhängigkeit von Energieimporten und schützt Verbraucher vor steigenden Kosten fossiler Energieträger, die durch die CO2-Bepreisung zunehmend teurer werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen für die nötige Anpassung: In Großstädten ist der Umstieg bis spätestens 30. Juni 2026, in kleineren Kommunen bis spätestens 30. Juni 2028 Pflicht.
Trotz großem Nutzen für die Umwelt lässt das komplexe Thema viele Eigentümer ratlos zurück. Obwohl Reparaturen von bestehenden Öl- und Gasheizungen weiterhin möglich sind und diese in der Regel bis 2045 betrieben werden dürfen, stellt sich die Frage nach den Alternativen. Optionen wie Wärmepumpen, Holzpelletheizungen oder Fernwärme stehen zur Verfügung – doch welche ist die richtige? Auch um die Finanzierung machen sich viele Menschen Sorgen. „Eine gute Nachricht ist, dass der Staat den Wechsel zu erneuerbaren Energien durch Förderungen unterstützt, um klimapolitische Ziele zu erreichen. Dabei ist eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten möglich – wer seine Immobilie noch energieeffizienter machen will, kann weitere Zuschüsse beantragen. In besonderen Härtefällen können Eigentümer auch von den GEG-Vorgaben befreit werden“, erklärt Sebastian Dittmar. „Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt, frühzeitig einen Plan für die zukünftige Beheizung des gesamten Gebäudes aufzustellen – idealerweise unter professioneller Beratung.“
Diese Unterstützung bietet Sebastian Dittmar seinen Kunden
Sebastian Dittmar trägt mit seinem strukturierten Ansatz dazu bei, dass Wohnungseigentümergemeinschaften die Anforderungen des GEG effektiv umsetzen können. Sein Fokus liegt dabei auf der Realisierung langfristig wirtschaftlicher und umweltfreundlicher Lösungen, die sowohl den rechtlichen Rahmen als auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Seine Kunden profitieren von einer umfassenden Beratung durch den Schornsteinfeger zur Errichtung und zum Betrieb von Feuerungsanlagen, bei der die gesetzlichen Anforderungen und eine sichere Betriebsweise genauestens besprochen werden. Zusätzlich stellt er Energieausweise aus, überprüft Gasheizungen auf Optimierungsmöglichkeiten und erstellt passende Sanierungsfahrpläne. Je nach Bedarf fertigt der Experte zudem für SHK-Fachbetriebe, Schornsteinfeger, Hausverwalter oder Eigentümer technische Unterlagen wie Verbrennungsluftnachweise, Schornsteinberechnungen und Dokumentationen der Feuerungsanlagen an.
„Durch meine Arbeit will ich einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz leisten“, verrät Sebastian Dittmar. „Somit biete ich meinen Kunden aber auch die Möglichkeit, sich Zeit für die wichtigen Dinge im Leben nehmen zu können: Ihre Heizung soll eine Sorge weniger sein.“
Sie sind Haus- oder Wohnungseigentümer und suchen einen Ansprechpartner für die Ausstellung von Energieausweisen und die technische Beratung bei Feuerungsanlagen? Melden Sie sich jetzt bei Sebastian Dittmar (https://www.sebastian-dittmar.de/) und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch!
Pressekontakt:
Sebastian Dittmar
Email: schornsteinfeger.dittmar@gmail.com
Webseite: https://www.sebastian-dittmar.de/