HZA-P: Reisender am Flughafen BER mit 50 Kilogramm der berauschenden Pflanze Kath im Gepäck erwischt / Wegen Verdachts des Drogenschmuggels ermittelt nun der Zoll

Potsdam (ots) –

Anfang Juni entdeckte der Zoll am Flughafen BER in zwei Gepäckstücken eines 23-jährigen Reisenden aus Israel mehr als 50 Kilogramm Kath. Hauptwirkstoffe von Kath sind Cathinon und Cathin. Diese unterliegen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Aus diesem Grund leiteten die Beamten gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.

Nach Durchschreiten des grünen Ausganges für anmeldefreie Waren baten die Zöllner den jungen Mann zur Kontrolle. Der Reisende führte zwei Koffer und einen Rucksack mit sich. Die Kontrolle des Rucksackes verlief ohne Beanstandungen. Die Röntgenkontrolle der Koffer ergab jedoch Unstimmigkeiten, die sich beim anschließenden Öffnen der Gepäckstücke bestätigten. Zum Vorschein kamen in Küchenrolle gewickelte grüne Pflanzenteile. Ein daraufhin durchgeführter Drogentest verlief positiv auf Kath. Die Zöllner stellten die Koffer samt Inhalt sicher. Insgesamt zählten sie eine beachtliche Menge von 264 Bündel der berauschenden Pflanze.

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