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Montag, 7. Oktober 2024

Apothekenreformpläne entwerten Arzneimittel

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Berlin (ots) –

„Wenn die Pläne so umgesetzt werden, riskiert man eine deutliche Verschlechterung in der Arzneimitteltherapie und der Patientensicherheit, mit absehbaren Folgekosten für die Sozialsysteme“, kommentiert der BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen, anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf eines Apothekenreformgesetzes im Bundesgesundheitsministerium. „Arzneimittel sind viel mehr als ein Konsumgut, das durch Handel und Logistik zum Patienten transportiert wird. Es sind sensible Produkte, die in aller Regel Beratung in den Apotheken vor Ort erfordern. Eine Apotheke light führt demzufolge auch zu einer Arzneimittelversorgung light und das können wir gegenüber den Patientinnen und Patienten nicht verantworten.“

„Ein zentrales Ziel des Referentenentwurfs ist „der Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes mit persönlicher Vor-Ort-Beratung“. Die vorgesehenen Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, wenden sich aber von dem heute bekannten und gut funktionierenden Modell der inhabergeführten Apotheke ab. Sie ebnen den Weg für Fremdbesitz an Arzneimittelvertriebsstellen. Durch die Zulassung von Betriebsstätten ohne anwesende Apotheker wird der Begriff „Apotheke“ seines wesentlichen Kerns beraubt, die Apothekenpflicht de facto abgeschafft und der Weg für Fremdbesitz geebnet. Dies wird negative Folgen für die Gesundheitsversorgung und das Angebot ortsnaher Arbeitsplätze haben, was im Widerspruch zu den zusätzlichen Aufgaben für Apotheken in anderen Gesetzgebungsverfahren steht. Die Möglichkeit, zusätzlich zu den heute maximal vier Betriebsstätten einer Apotheke zwei „Zweigapotheken“ betreiben zu dürfen, und große Entfernungen zwischen den Betriebsstätten zuzulassen, entwertet die eigenverantwortliche Leitung einer Apotheke durch einen freien Heilberuf. Dies untergräbt das gesetzliche Berufsbild des „Apothekers in seiner Apotheke“. Zudem verändert es den Vertriebsweg von Arzneimitteln erheblich. Die lokale Verfügbarkeit und die persönliche Beratung durch den Apotheker werden durch größere, zentralisierte Strukturen und Fernberatung ersetzt. Dies führt zu einer Fragmentierung des Versorgungsweges und einer verminderten Kontrolle über die Arzneimittelsicherheit“, so Joachimsen.

„Die negativen Folgen für die Versorgung der Bevölkerung können nicht durch „telepharmazeutische“ Angebote kompensiert werden, da diese nur genutzt werden, wenn ein Bedarf vom Patienten oder Angehörigen erkannt wird. Ein Kernelement hochwertiger Versorgung, nämlich die individuelle Beratung durch den Apotheker, entfällt. Zudem wird die Einführung von Abgabeautomaten nicht verhindert werden können, da pharmazeutisches Personal bei der Auslieferung eines Arzneimittels verzichtbar gemacht wird, wenn die Beratung telepharmazeutisch erfolgt. Dies führt zur Trivialisierung des Arzneimittels mit nachteiligen Folgen für den Gesundheitsschutz und die individuelle Sicherheit der Patienten.“

„Auch an der Existenzsicherung der Apotheken geht der Gesetzesentwurf vorbei. Hinsichtlich der Apothekenvergütung ist lediglich eine Umverteilung geplant, Einsparungen sollen durch abgesenkte Qualitätsanforderungen generiert werden. Dies behebt weder die Unterfinanzierung der Apotheken, noch würdigt es Arzneimittel als „besondere Güter“. Ein Punkt im Referentenentwurf ist hingegen wichtig und richtig: Die Impfquoten sollen erhöht werden, was wir sehr begrüßen. Aber gerade auch dafür benötigen wir die vollwertige Apotheke vor Ort. Stattdessen soll es in Zukunft in Richtung fremdfinanzierte Apothekenketten mit einem großen Versandhandelsanteil gehen. Das lehnen wir entschieden ab“, so Joachimsen.

Pressekontakt:
Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, presse@bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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