Glasfasernetze gewinnen nicht nur in Frankfurt an Bedeutung und ersetzen zunehmend herkömmliche Kupferleitungen. Der Ausbau dieser leistungsstarken Infrastruktur nimmt Fahrt auf, doch bleiben bei vielen Menschen Unsicherheiten. Wer sich für moderne Internetanschlüsse interessiert, stellt sich oft Fragen zu Verfügbarkeit, Bandbreiten und technischen Voraussetzungen. Der nachfolgende Artikel gibt Antworten und behandelt die wichtigsten Aspekte.
Warum Glasfaser wichtiger wird
Homeoffice, Streaming, Online-Gaming und Cloud-Dienste gehören für viele Menschen zum Alltag. Gleichzeitig steigen die Ansprüche an eine stabile und schnelle Datenübertragung. Alte Kupferkabel stoßen hier häufig an ihre Grenzen. Bei starker Auslastung bricht die Datenrate oft ein, was sich besonders dann bemerkbar macht, wenn mehrere Geräte gleichzeitig online sind. Glasfaserleitungen gewährleisten hingegen hohe Geschwindigkeiten und übertragen Daten nahezu verlustfrei über weite Strecken.
Die Nachfrage nach mehr Bandbreite wird in den kommenden Jahren laut Branchenexperten weiter zunehmen, weil digitale Anwendungen immer komplexer werden. Glasfaser kann diese stetig wachsenden Anforderungen langfristig bedienen.
Was einen „echten“ Glasfaseranschluss ausmacht
In vielen Straßen werden neue Leitungen verlegt, oftmals als „Glasfaser“ beworben. Allerdings handelt es sich bei genauem Hinsehen häufig nur um Hybridlösungen. Entscheidend ist die Frage, wie weit das Glasfaserkabel tatsächlich ins Gebäude oder in die Wohnung führt. Bei FTTC (Fiber to the Curb) oder FTTB (Fiber to the Building) kommt das Signal bis zum Straßenverteiler oder in den Hauskeller, während der letzte Abschnitt weiter über Kupferleitungen erfolgt. Diese Übertragungstechnik reduziert die verfügbare Geschwindigkeit deutlich.
Nur bei FTTH (Fiber to the Home) entsteht ein durchgängiger Glasfaseranschluss bis in die eigenen vier Wände. In diesem Fall bleiben Download- und Upload-Raten konstant hoch, weil kein kupferbasierter Engpass existiert. Mitunter der Mobilfunk- und Internetanbieter O2 setzt auf FTTH.
Eigentum, Miete und rechtliche Aspekte beim Glasfaserausbau
Eigentümer spielen beim Glasfaserausbau eine Schlüsselrolle. Damit die Leitung tatsächlich ins Gebäude verlegt werden kann, muss das Verlegen auf dem Grundstück erlaubt sein. In vielen Fällen erfolgt dafür eine entsprechende Vereinbarung mit dem Netzanbieter. Das Telekommunikationsgesetz sieht allerdings Ausnahmen vor, wenn es sich um ein Netz mit hoher Kapazität handelt. In solchen Situationen kann der Ausbau auch ohne Zustimmung erzwungen werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist es in der Regel erforderlich, einen Beschluss zum Glasfaseranschluss herbeizuführen. Oft sind einzelne Anschlusswünsche möglich, selbst wenn nicht alle Miteigentümer sofort zustimmen.
Mieter sind dagegen darauf angewiesen, dass der Vermieter zustimmt. Ein genereller Anspruch auf einen Glasfaseranschluss ist derzeit nicht gesetzlich verankert. Daher lohnt es sich, frühzeitig in den Dialog zu gehen und die Möglichkeiten zu prüfen.
Wer einen Glasfaservertrag abschließt, erhält oft zunächst eine Auftragseingangsbestätigung. Damit teilt der Anbieter nur mit, dass die Anfrage eingegangen ist. Ein verbindlicher Vertrag entsteht jedoch erst mit der Auftragsbestätigung, die normalerweise innerhalb von zwei Wochen erfolgt.
Technisches Basiswissen zu Anschlussdose, ONT und Router
Nach dem Verlegen der Glasfaser ins Gebäude wird in den Wohnräumen oder im Keller eine Anschlussdose installiert. Hier endet die optische Leitung und kann mit den benötigten Geräten verbunden werden. Der Optical Network Termination (ONT), auch Glasfaserbox oder Netzabschlussgerät genannt, wandelt die Lichtsignale in elektrische Impulse um und leitet sie an den Router weiter. Dieses kompakte Gerät ist unverzichtbar, wenn keine Kombilösung zum Einsatz kommt. Einige moderne Glasfaser-Router haben das Modem bereits integriert, wodurch der ONT entfällt. Wer weniger Geräte und Kabelsalat wünscht, findet in solchen Geräten eine praktische Lösung.