Potsdam (ots) –
Gezielte Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Potsdam im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe deckten am Freitagabend in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, der Landeshauptstadt Potsdam sowie in den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin diverse Verstöße auf.
Noch am selben Abend gab die Behörde die ersten Ergebnisse bekannt.
Demnach ergaben sich folgende vorläufige Feststellungen:
– 16 Personen waren zum Zeitpunkt der Prüfung, trotz bestehender
Sofortmeldepflicht, nicht beim Arbeitgeber zur
Sozialversicherung angemeldet
– In sechs Fällen wurden Strafverfahren wegen des illegalen
Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit eingeleitet,
insgesamt wurden hierzu Sicherheitsleistungen in Höhe von 1.500
Euro erhoben
– Wegen fehlender Ausweisdokumente wurden in neun Fällen
entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und vor
Ort Bußgelder in Höhe von insgesamt 340 Euro verhängt
– Weiterhin ergab sich in drei Fällen der Verdacht des
Sozialleistungsmissbrauchs
– zudem wurde eine Person festgestellt, die zur
Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war
Insgesamt waren an der Aktion 50 Einsatzkräfte der Standorte Potsdam und Neuruppin beteiligt und überprüften an diesem Abend 16 Objekte und 76 Personen. An der Maßnahme schließen sich umfangreiche Ermittlungen an.
Laut der Behörde sei die Hotellerie und Gastronomie im Hinblick auf Schwarzarbeit besonders risikobehaftet. Sie zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
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Hauptzollamt Potsdam
Christiane Ullrich
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