2.9 C
Frankfurt (Oder)
Montag, 7. Oktober 2024

PKV für Referendare: Alles, was Sie über die private Krankenversicherung als zukünftiger Beamter wissen müssen

Top Neuigkeiten

Bevor Sie auf Lebenszeit verbeamtet und damit im Staatsdienst tätig werden, haben Sie in der Regel ein Referendariat oder eine Zeit als Beamtenanwärter oder Beamtenanwärterin zu bewältigen. Sie gelten dann als Beamter oder Beamtin auf Widerruf, können aber bereits Beihilfe beanspruchen. Was das genau ist und welche Möglichkeiten Ihnen in puncto Krankenversicherung offen stehen, das erfahren Sie im Folgenden.


Beihilfe für Referendare – was ist eigentlich Beihilfe?

Einen Anspruch auf Beihilfe zu haben, heißt: Ihr Dienstherr, also entweder ein Bundesland oder der Bund, beteiligt sich an den Kosten für Behandlungen durch Ärzte, verschriebene Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Aufenthalte im Krankenhaus. Die Höhe der Beihilfe wird in der geltenden Beihilfeverordnung geregelt. In der Regel unterstützt Sie Ihr Dienstherr mit 50 Prozent Beihilfe, die sich bei Verheirateten auf 70 Prozent erhöhen. Haben Sie Kinder, können Sie mit bis zu 80 Prozent Beihilfe rechnen.

Allerdings variieren die Beihilfeverordnungen durchaus von Dienstherr zu Dienstherr – es ist also sinnvoll, genau zu prüfen, welche Leistungen die Beihilfe abdeckt. Ansprechpartner sind die jeweiligen Beihilfestellen. Die nehmen auch die Rechnungen entgegen, die bei Ärzten und in Krankenhäusern anfallen, um Ihre Erstattung zu berechnen und auszugleichen.


Was ist mit den restlichen Kosten?

Hier kommt die Krankenversicherung ins Spiel: Zum einen erstattet die Beihilfe nicht alle Kosten, zum anderen bleibt ja grundsätzlich ein Teil der erstattungsfähigen Krankheitskosten offen. Ausnahme: die freie Heilfürsorge, die vor allem für Bundeswehrangehörige zuständig ist. Fakt ist: Beamte auf Widerruf unterliegen nicht der sonst für die meisten Erwerbstätigen geltenden gesetzlichen Versicherungspflicht – Sie haben also die Wahl.


Pauschale Beihilfe – was ist darunter zu verstehen?

Bis vor einigen Jahren galt: Nur privat Krankenversicherte Beihilfeberechtigte haben auch Anspruch auf diese Unterstützung des Dienstherrn. Zwischenzeitlich können Sie diese in sechs Bundesländern, nämlich Berlin, Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Thüringen und Hamburg, auch einen Zuschuss – aber nur auf den Krankenversicherungsbeitrag – erhalten, wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Diese Lösung wird als pauschale Beihilfebezeichnet. Weitere Bundesländer wie Sachsen wollen diesem Beispiel folgen.


Gesetzliche oder private Krankenversicherung – was ist sinnvoll?

Erfahrungsgemäß bringt die private Krankenversicherung (PKV) einige Vorteile für Referendare mit sich: Zum einen ermöglichen noch nicht alle Dienstherren die pauschale Beihilfe, die den Beitrag zur GKV reduziert, doch die Entscheidung für diese Variante ist nach dem Ende des Referendariats unwiderruflich. Wechseln Sie also später den Dienstherrn, kann es Probleme geben. Zum anderen eröffnen die verschiedenen Restkosten-Tarife der privaten Krankenversicherer einen interessantes Potenzial. Sie sind nicht nur günstig, sondern lassen sich individuell auf Ihren Bedarf zuschneiden. Somit können Sie auch Leistungen absichern, die in der Beihilfe nicht angeboten werden.


Vielfalt der Angebote – welches ist das richtige?

Diese Frage lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Aber, es gibt Anbieter, die sich auf die private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte spezialisiert haben. Sinnvoll ist es, einen Vergleich zur PKV für Referendare zu nutzen. Hier werden nur private Krankenversicherungen für Referendare untersucht und übersichtlich verglichen. Diese Tarife sind günstiger, weil sie keine Rückstellungen für das Alter vorsehen. Sobald die Verbeamtung ansteht, greifen also die „echten“ Tarife, die dann für Ihre gesamte Beamtenlaufbahn zum Tragen kommen und die finanzielle Belastung im Alter abfedern sollen.


Welche Kosten für eine PKV für Referendare sollten Sie einplanen?

Anders als in der GKV hängt die Höhe des Versicherungsbeitrages in der PKV von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab – und natürlich vom gewünschten Versicherungsumfang. Ein Beispiel (Stand 2022) soll die Größenordnung umreißen: Für einen alleinstehenden, gesunden Beamtenanwärter des Bundes fielen bei hochwertigen Tarifen Monatsbeiträge von 80 bis 150 Euro an. Allerdings sind diese günstigen PKV-Tarife zeitlich begrenzt: Sobald Sie dauerhaft verbeamtet werden, spätestens jedoch mit Vollendung des 39. Lebensjahres, kommen die kompletten Beamten-Tarife zum Tragen.

- Advertisement -
- Advertisement -

Neueste Artikel