Die Corona-Pandemie hat die ärztliche Abrechnungspraxis in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. So verweigerte die Kassenärztliche Bundesvereinigung Mitte 2022 die Abrechnung der Corona-Schnelltests, da sie die Voraussetzungen für die Kostenfreiheit nicht überprüfen konnte.
Die Abrechnung von Arzthonoraren ist komplex und zeitaufwendig. Ein Fehler kann für Ärzte weitreichende Folgen haben. Der nachstehende Artikel zeigt, wie Chirurgen und andere Mediziner sich die Abrechnung erleichtern können.
Abrechnung der Arzthonorare bei Kassen- und Privatpatienten
Obwohl Ärzte bei der Behandlung ihrer Patienten nicht zwischen Kassen- und Privatpatienten unterscheiden sollten, gibt es zumindest bei der Abrechnung Unterschiede.
Kassenpatienten werden nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet. Die genauen Daten finden Ärzte auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Für die Abrechnung ist eine Aufstellung der Leistungen notwendig, wobei die meisten Praxen dafür eine Software einsetzen. Die KBV rechnet mit den Krankenkassen ab und zahlt die Honorare an die Ärzte aus.
Bei Privatpatienten ist die Abrechnung einfacher: Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese reichen sie bei der Krankenkasse ein. Der Patient zahlt die Rechnung direkt an den Arzt.
Unterstützung bei der Abrechnung
Vor allem für Anfänger ist der Einstieg in den Berufsalltag schwierig. Wer gerade seine Praxis als Mund-Kiefer und Gesichtschirurg (MKG) eröffnet hat, vergisst oft die administrativen Aufgaben und erleidet allein dadurch Verluste. Es gibt Dienstleister, die sich auf die Abrechnung für Ärzte spezialisiert haben. Diese erledigen die MKG-Abrechnung korrekt, schnell und kostengünstig. Darüber hinaus bieten sie noch weitere Dienstleistungen wie Zahlungsmanagement, Consulting und Hilfe bei der Existenzgründung an. Das erleichtert die ersten Schritte und sorgt für einen schnellen wirtschaftlichen Erfolg.
Hinweise für die Abrechnung nach EBM
Wie erwähnt erfolgt die Abrechnung bei Kassen- und Privatpatienten unterschiedlich. Deshalb sollte jeder Arzt die Unterlagen von Kassen- und Privatpatienten strikt trennen. Jede erbrachte Leistung muss der Arzt bei Kassenpatienten genau dokumentieren, damit er nachweisen kann, dass er diese Behandlung durchgeführt hat. Dabei ist der Code wichtig, da der Arzt bei einer falschen Ziffer ein zu niedriges oder zu hohes Honorar erhält. Auf der Internetseite der KBV sind alle Regeln in der aktuellen Version aufgelistet. Hier findet der Arzt alle gültigen Abrechnungsregeln. Der Mediziner sollte jede Abrechnung mehrfach prüfen, um Fehler möglichst zu vermeiden.
Auf folgende Punkte sollten Ärzte besonders achten:
– Nur Leistungen abrechnen, die auch im EBM enthalten sind
– Korrekte Abrechnungsziffern verwenden
– Sämtliche Belege aufbewahren
– Richtlinien des EBM einhalten
Tipps für die Abrechnung nach GOÄ
Auch wenn die Abrechnung nach GOÄ auf den ersten Blick einfacher erscheint, gibt es doch einiges zu beachten. Immer wieder kommt es zu Fehlern bei der Höhe des Gebührensatzes. Ärztinnen und Ärzte können für eine Behandlung den 2,3-fachen Satz und für eine technische Leistung den 1,8-fachen Satz berechnen. Eine höhere Gebühr ist zu begründen.
Der Arzt muss die einzelnen Leistungen genau bezeichnen und voneinander abgrenzen. Es gibt nur Gebühren, Entschädigungen und Auslagen. Angaben wie Pauschale oder Kostenersatz sollte der Arzt vermeiden, da diese Bezeichnungen grundsätzlich anfechtbar sind.
Es gibt keine Vorschriften, wann der Arzt die Rechnung ausstellen muss. Manche schreiben sie sofort nach der Behandlung, andere nur einmal im Monat, wieder andere warten, bis eine bestimmte Abrechnungsgrenze erreicht ist.
Fazit
Auch wenn Schnelltests derzeit keine Probleme bereiten, ist die Abrechnung von Honorarleistungen komplex und vielschichtig. Die hier aufgeführten Tipps und Hinweise sind zwar hilfreich, jedoch sollten vor allem Berufsanfänger professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um Fehler zu vermeiden.